Der Weg vom BITV-Test zum neuen BITV-/WCAG-Test

Mit dem von BIK entwickelten BITV-Test gibt es seit Jahren ein Prüfverfahren, das die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) handhabbar und ihre Umsetzung überprüfbar macht. Der BITV-Test hat sich in Deutschland zu einem anerkannten Prüfverfahren entwickelt. Akteure, die nicht der BITV unterliegen, oder Unternehmen, die international tätig sind, orientieren sich jedoch eher an den W3C-Richtlinien, den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Aber auch aufgrund europäischer Richtlinien bzw. Richtlinienentwürfen besteht ein Bedarf, eine Bewertung von Webseiten gemäß des internationalen Standards zu ermöglichen und Konformität nachzuweisen. Daher hat BIK – barrierefrei informieren und kommunizieren den BITV-Test in den letzten zwei Jahren angepasst.

2017 – zusätzliche WCAG-Auswertung im BITV-Test

Neusortierung der Prüfschritte

Neben einer Anpassung an technische Entwicklungen, wurden 2017 im ersten Schritt die Prüfschritte neu sortiert. Ziel war dabei, die Struktur der WCAG deutlicher abzubilden. Zu jedem Erfolgskriterium der WCAG gibt es nun ein oder mehrere Prüfschritte. Dies ist insofern wichtig, da die WCAG in den Konformitätsbedingungen klar vorgeben, dass eine Webseite konform ist, wenn alle Erfolgskriterien der entsprechenden Konformitätsstufe erfüllt sind. Die Neustrukturierung ermöglicht eine Ergebnisdarstellung, die darauf Bezug nimmt.

Anpassung der Auswertung an die WCAG-Konformitätsbedingungen

Neu waren aber vor allem die unterschiedlichen Auswertungskonzepte (die Auswertung nach BITV und WCAG). Die Prüfung selbst erfolgt im BITV- und WCAG-Test in gleicher Weise: Jeder Prüfschritt wird von den Prüfern und Prüferinnen mit einer von fünf Bewertungsalternativen (erfüllt, eher erfüllt, teilweise erfüllt, eher nicht erfüllt und nicht erfüllt) bewertet.
Für die BITV-Auswertung wurde das bisherige abgestufte Bewertungssystem und das Punkteschema beibehalten, in der neuen WCAG-Auswertung gab es in der Ergebnisdarstellung jedoch nur noch erfüllt oder nicht erfüllt. Was bedeutet das genau? Alle Prüfschritte, die während der Prüfung mit teilweise erfüllt oder schlechter bewertet wurden, werden als nicht erfüllt betrachtet. Alle Prüfschritte, die mit eher erfüllt bewertet wurden, werden auf erfüllt gemappt, wobei Prüfschritte nur bei geringfügigen Mängeln mit eher erfüllt bewertet werden dürfen. Neu und ebenfalls eine Folge der Anpassung an die Konformitätsbedingungen der WCAG ist, dass es nur noch ein Ergebnis je geprüfte Seite (konform/nicht konform) gibt, nicht aber ein Gesamtergebnis für die Site. Die repräsentative Seitenauswahl für den Webauftritt wird jedoch beibehalten.

2018 – die WCAG 2.1 wird veröffentlicht

Im Juni 2018 wurden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 als W3C Recommendation veröffentlicht. Siebzehn neue Erfolgskriterien wurden in die WCAG 2.1 aufgenommen, zwölf davon auf dem Konformitätslevel A und AA. Nur wenige Wochen darauf wurde in Deutschland auf Bundesebene die EU-Richlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in deutsches Recht umgesetzt. Als Maßstab für Barrierefreiheit gilt die wenig später an die WCAG 2.1 angepasste europäische Norm EN 301 549 (PDF 2MB).

Die entsprechende Weiterentwicklung der BITV ist ebenfalls im Gange und wird voraussichtlich Mitte 2019 abgeschlossen. Die BITV wird die Anforderungen der WCAG 2.1 (Level AA) bzw. der EN 301 549 und deren Konformitätsbedingungen übernehmen.

2019 – Anpassung des BITV-/WCAG-Tests an WCAG 2.1

Zwölf neue Prüfschritte

Für das Testverfahren ergab sich daraus natürlich auch Änderungsbedarf. Zwölf neue Prüfschritte für die zusätzlichen Anforderungen der WCAG 2.1 wurden entworfen und von den BITV-/WCAG-Test-Prüfern sowie weiteren Experten kommentiert und diskutiert. Das Prüfverfahren ist also von 49 auf 60 Prüfschritte gewachsen (es kommen zwar 12 neue Prüfschritte dazu, der Prüfschritt 2.4.8a Position im Webauftritt klar ist wegfallen, da er in den WCAG auf Konformitätsstufe AAA steht (2.4.8 Location).

Harmonisierung der BITV- und WCAG-Auswertung

Die Auswertung des BITV-Tests wurde an die des WCAG-Tests und damit an die neuen Konformitätsbedingungen der BITV bzw. WCAG anpasst: Eine Seite ist konform, wenn alle Erfolgskriterien einer Konformitätsstufe erfüllt sind. Das bisherige Punktesystem konnte somit nicht mehr gehalten werden. Es gibt nun also weder beim entwicklungsbegleitenden noch beim abschließenden Test ein Punkteergebnis.

Das neue BIK-Prüfzeichen für Webangebote

In der Folge bedeutet das auch, dass die Punktebewertung „gut zugänglich“ bei 90 und mehr Punkten sowie „sehr gut zugänglich“ bei 95 und mehr Punkten abgeschafft werden musste, und damit auch die Prüfzeichen 90plus und 95plus.

Der Wegfall des Punktergebnisses und des 90plus bzw. 95plus-Prüfzeichens ist natürlich eine große Veränderung für den BITV-Test und wurde im BITV-Test Prüfverbund ausführlich diskutiert. Konformität ist für Anbieter und Umsetzende sicher schwerer zu erreichen, der Test muss jedoch die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der EU-Richtlinien und der deutschen Gesetzgebung abbilden und eine größtmögliche Nähe zur WCAG und der zu erwarteten BITV mit den einbezogenen Konformitätsbedingungen gewährleisten.

Statt des 90plus bzw. 95plus-Prüfzeichnes, gibt es nun das Prüfzeichen BIK BITV-konform (geprüfte Seiten) oder BIK WCAG-konform (geprüfte Seiten). Um das Prüfzeichen zu bekommen, ist es nun notwendig, dass alle Seiten konform sind, d.h. alle Prüfschritte im abschließenden Test mit erfüllt oder eher erfüllt bewertet werden.

Wenn die Prüfung im abschließenden Test ergeben hat, dass manche Seiten in der Seitenauswahl nicht voll BITV-konform (bzw. WCAG-konform) sind, gibt es die Möglichkeit, die Prüfzeichen BIK BITV-Test Prüfbericht bzw. BIK WCAG-Test Prüfbericht zu verwenden. Diese Prüfzeichen sind kein Nachweis, dass das geprüfte Angebot barrierefrei ist. Sie zeigen lediglich an, dass ein Angebot im abschließenden BITV- bzw. WCAG-Test geprüft wurde. Der HTML-Prüfbericht muss verlinkt sein, bestehende Mängel werden dadurch sichtbar.

Liste „Sites und Agenturen“ – ehemals Liste 90plus

Gute Ergebnisse können weiterhin auf bitvtest.de veröffentlichtet werden. Die Liste 90plus heißt nun jedoch Liste Sites und Agenturen Um in der Liste veröffentlicht zu werden, müssen alle getesteten Seiten konform sein.

Fazit – der BITV-/WCAG-Test als Umsetzungshilfe und Qualitätssicherungsinstrument

Das Web ist ein globales Medium. Einheitliche Standards und Konformitätsbedingungen werden immer wichtiger. Dies gilt für aktuelle und zukünftige Gesetzgebungen, die europaweit Barrierefreiheit fordern und damit natürlich auch für Webseiten-Anbieter und Menschen, die Barrierefreiheit umsetzen. Das BIK BITV-Test Prüfverfahren bildet die aktuellen Entwicklungen ab und bietet die Möglichkeit, einen Nachweis über die Zugänglichkeit zu erbringen.