Zusammenfassung
Im März 2025 erschien der zweite EU-Bericht zur Barrierefreiheit von Websites und Apps öffentlicher Stellen. Die umfangreiche Analyse fasst die wichtigsten Erkenntnisse und zentralen Fakten zur Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen kompakt zusammen
Im März 2025 wurde der 2. Bericht über die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen veröffentlicht. Der Bericht umfasst 110 Seiten, 18.443 Wörter und 41 Tabellen und erfordert eine sorgfältige Analyse, um die wesentlichen Erkenntnisse zu gewinnen. Ich konzentriere mich daher auf die wichtigsten Fakten.
Das Überwachungsverfahren wird sorgfältig durchgeführt
Im Zeitraum von 2022 bis 2024 wurden 7.239 Webauftritte und 269 mobile Anwendungen geprüft. Es wurden dabei öffentliche Träger auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene (Städte und Gemeinden) betrachtet. Die Prüfung umfasste alle Dienstleistungen des öffentlichen Sektors, wie beispielsweise Verkehr, Gesundheitswesen, Bildung, Freizeit und Kultur.
Die große Anzahl der geprüften Angebote deutet darauf hin, dass nicht alle Webauftritte einen vollständigen BITV-Test durchlaufen haben. In vielen Fällen führten die Überwachungsstellen der Länder eine vereinfachte Überwachung mit 25 Kriterien durch.
Das Ergebnis ist weiterhin enttäuschend
Direkt zu Beginn auf Seite 3 des Berichts wird nüchtern zusammengefasst, dass kein Webauftritt oder mobile Anwendungen vollständig barrierefrei zugänglich sind. Sechs Jahre nach Inkrafttreten der EU-Richtlinie ist auf nationaler Ebene keine wesentliche Verbesserung der Barrierefreiheit erkennbar. Der Bericht stellt bei mobilen Anwendungen sogar eine negative Tendenz fest. Bei Webauftritten, die erneut geprüft wurden, gibt es zwar Verbesserungen, aber es werden weiterhin Mängel beobachtet.
Es gibt auch (kleine) Fortschritte
Der Prüfbericht zeigt auch positive Entwicklungen. Das Angebot an Inhalten in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache (DGS) nimmt zu oder bleibt stabil. Auch die Anzahl barrierefreier PDF-Dokumenten, die ebenfalls geprüft wurde, steigt kontinuierlich an. Eine Steigerung von 4,4 % im Jahr 2024 mag zunächst gering erscheinen, bedeutet aber im Vergleich zu 0,9 % im Jahr 2020/21 eine Verbesserung um fast 500 %. Die verpflichtende „Erklärung zur Barrierefreiheit“, die jeder öffentliche Träger auf seiner Website einbinden muss, war auf fast jeder zweiten Website zu finden – im Vergleich zu 36 % im ersten Prüfbericht.
Wie barrierefrei bedienbar sind die Websites?
Die Kriterien für „Verständlichkeit“ (Understandable) wurden zu 82 Prozent erfüllt, was eine Steigerung von 2 Prozent gegenüber dem ersten Bericht bedeutet. Bei „Bedienbarkeit“ (Operable) wurden 64 Prozent der Anforderungen erfüllt, was jedoch einem Rückgang von 5 Prozent entspricht. Im Bereich „Robustheit“ (Robust) wurden 50 Prozent der Kriterien erfüllt – dies entspricht einer deutlichen Steigerung von 14 Prozent. Für „Wahrnehmbarkeit“ (Perceivable) wurden 44 Prozent der Anforderungen erfüllt, allerdings mit einem Rückgang von 5 Prozent.
Es gibt Kriterien, die zu über 95 % erfüllt sind und somit in der Regel keine Probleme bei der Bedienung verursachen sollten. Dazu gehören beispielsweise:
- Blitzen (dreimalig oder unterhalb Grenzwert gemäß 9.2.3.1),
- konsistente Kennzeichnung (9.3.2.4),
- Abbruch der Zeigeraktion (9.2.5.2),
- Ausrichtung (9.1.3.4) oder
- Verhalten bei Fokus (9.3.2.1).
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass nur jede vierte Website Kriterien der Barrierefreiheit erfüllt. Das bedeutet, dass betroffene Personen sehr wahrscheinlich auf folgende Probleme bei der Bedienung stoßen werden:
- Eingeblendeter Inhalt bei Hover (9.1.4.13)
- Nicht-Text-Inhalt (9.1.1.1)
- Kontrast Minimum (9.1.4.3)
- Audiodeskription aufgezeichnet (9.1.2.5)
- Name, Rolle, Wert (9.4.1.2)
- Untertitel aufgezeichnet (9.1.2.2)
- Aktivierung von Barrierefreiheitsfunktionen (5.2)
- Info und Beziehungen (9.1.3.1)
- Wiedergabe der Untertitelung (7.1.1)
Machen es andere EU-Länder besser?
Ein Vorteil der EU-Richtlinie 2016/2102 ist, dass ein europäischer Vergleich möglich ist. Die Berichte der jeweiligen Länder stehen zum Download auf der Website Web Accessibility Directive – Monitoring reports 2022-2024 bereit.
Leider erschweren einige Punkte das Lesen und Vergleichen:
- Es gibt keinen einheitlichen Bericht-Standard. Daher sind die 21 Berichte unterschiedlich strukturiert und aufgebaut.
- Die EU hat keinen zusammenfassenden Gesamt-Bericht erstellt. Um sich einen Überblick zu verschaffen, müssen die einzelnen Berichte gelesen werden.
- Da es keinen gemeinsamen Standard für die Analyse und Vorgehensweise gibt, sind die Länderzahlen teilweise nicht miteinander vergleichbar.
Einige EU-Länder bieten barrierefrei zugängliche Webseiten und Apps an.
Bulgarien bewertet 4 Apps und 9 Websites als vollständig barrierefrei. Dänemark stellt in der vereinfachten Überwachung fest, dass etwa 40 % der Websites „vollständig konform“ sind und 14 % der mobilen Anwendungen. Auch Finnland zeigt positive Ergebnisse. Dem Bericht zufolge weisen 6 % der Websites keine Fehler auf und mehr als die Hälfte der Websites hat nur 0 bis 3 Fehlerarten.
Leider ist der Bericht der Niederlande derzeit nicht auf der Website verfügbar, obwohl die Niederlande sehr transparent und vorbildlich mit dem Thema umgehen. Auf der Website DigiToegankelijk stellt die Niederlande ein Dashboard zur Verfügung, das den aktuellen Stand der Barrierefreiheit von 9.283 Websites und 880 mobilen Apps übersichtlich darstellt. Dort kann der Status der Barrierefreiheit für einzelne Webangebote eingesehen werden. Ich bin beeindruckt von dem Engagement der niederländischen Regierung – hier kann sich jedes EU-Land ein Beispiel nehmen.
Herausforderungen als Chance sehen
Die Prüfberichte beschreiben neben den Zahlen auch die Herausforderungen bei der Umsetzung der Barrierefreiheit und geben teilweise konkrete Empfehlungen zur Verbesserung der Situation.
- Oft fehlen „zuständige Ansprechpartner“, die das Thema Barrierefreiheit kontinuierlich betreuen und Projekte von Anfang bis Ende begleiten.
- Die beteiligten Personen und externe IT-Dienstleister verfügen teilweise nicht über ausreichend Wissen und Fähigkeiten. Daher ist eine verstärkte Schulung notwendig, um die konkrete Umsetzung digitaler Barrierefreiheit besser zu verstehen.
- Manchmal fehlen Gemeinden aufgrund ihrer Größe die finanziellen Mittel und die Expertise vor Ort, um das Thema Barrierefreiheit anzugehen.
- Ein besserer Austausch und eine stärkere Vernetzung können dazu beitragen, bewährte Verfahren und Best-Practice-Ansätze besser zu nutzen und zu verbreiten.
