Zusammenfassung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen zu barrierefreien digitalen Produkten und Dienstleistungen. Es setzt den European Accessibility Act um und wird in Deutschland durch die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) überwacht. Sie arbeitet reaktiv anhand von Meldungen von Verbraucherinnen, Verbrauchern und Wirtschaftsakteuren und aktiv entlang ihrer Marktüberwachungsstrategien. Ziel ist mehr gesellschaftliche Teilhabe – Barrierefreiheit wird dabei zunehmend auch als Qualitäts- und Wettbewerbsvorteil für Unternehmen verstanden.
Barrierefreiheit ist längst kein Nischenthema mehr – sie entwickelt sich zunehmend zu einem bedeutenden Thema in Gesellschaft und Wirtschaft. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hat Deutschland nun erstmals verbindliche Vorgaben geschaffen, um den Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen für alle Menschen zu verbessern und Teilhabe zu stärken.
In Deutschland lebten im Jahr 2023 rund 7,9 Millionen Menschen mit einer anerkannten schweren Behinderung. Gleichzeitig verändert sich die Altersstruktur der Gesellschaft – der Anteil älterer Menschen und damit auch der Menschen mit Einschränkungen wird in den kommenden Jahren weiter steigen.
Vor diesem Hintergrund ist das BFSG nicht nur eine Antwort auf den Status quo, sondern auch eine vorausschauende Maßnahme. Es adressiert die Herausforderungen einer alternden Gesellschaft und schafft die Grundlage für nachhaltige Teilhabe.
Ein europäischer Impuls mit nationaler Wirkung
Seinen Ursprung hat das BFSG in der europäischen Richtlinie 2019/882, dem sogenannten European Accessibility Act (EAA). Diese Richtlinie verfolgt ein doppeltes Ziel: Zum einen soll sie die Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen verbessern, zum anderen den europäischen Binnenmarkt harmonisieren. Einheitliche Standards – etwa durch die Orientierung an harmonisierten EU-Normen und internationalen Kriterien wie den WCAG – schaffen Klarheit für Unternehmen und stärken zugleich den Wirtschaftsraum Europa.
Mit dem BFSG wird diese europäische Vision in deutsches Recht überführt. Es entsteht ein verbindlicher Rahmen, der Barrierefreiheit nicht nur empfiehlt, sondern strukturell verankert.
Die MLBF: Gemeinsame Verantwortung der Länder
In Deutschland haben sich die 16 Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Überwachungsbehörde verständigt: die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, kurz MLBF. Mit der Ratifizierung des Staatsvertrages hat sie im September 2025 offiziell ihre Tätigkeit aufgenommen und ist seit Jahresbeginn in modernen Räumlichkeiten in Magdeburg untergebracht. Dort wurden die organisatorischen Voraussetzungen für eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit des wachsenden Teams geschaffen. Es ist dabei gelungen, hervorragend qualifizierte Mitarbeitende aus unterschiedlichen Fachbereichen zu gewinnen, die die neuen, komplexen und zugleich spannenden Aufgaben mit großer Motivation angehen. Besonders erfreulich ist, dass auch Mitarbeitende mit Sinnes- und anderen Beeinträchtigungen eingestellt werden konnten. Sie bringen neben ihrer hohen fachlichen Expertise wertvolle eigene Erfahrungen als Betroffene, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, in die Arbeit ein.
Derzeit steht neben dem detaillierten Ausbau der organisatorischen und fachlichen Grundlagen die abschließende Bearbeitung von über 500 eingegangen Meldungen an erster Stelle. Dabei handelt es sich um Beschwerden und Hinweise von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie um gesetzlich vorgesehene Mitteilungen von Wirtschaftsakteuren, etwa zu Nichtkonformitäten, grundlegenden Änderungen oder unverhältnismäßigen Belastungen.
Die Marktüberwachung durch die MLBF
Das BFSG und die zugehörige Verordnung zum BFSG (BFSGV) haben einen belastbaren Rahmen geschaffen, welcher Vorgaben für bestimmte Produkte und Dienstleistungen enthält, um den Anforderungen an Barrierefreiheit zu entsprechen. Ebenso sind die Pflichten der Marktakteure geregelt, wenn sie eine Anforderung aktuell noch nicht erfüllen.
Die Marktüberwachung erfolgt dabei auf zwei Wegen:
Die MLBF überwacht reaktiv auf der Grundlage von Meldungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Wirtschaftsakteuren. Durch das BFSG erhalten Menschen mit Behinderung eine rechtlich abgesicherte Möglichkeit, gegen selbst erlebte Barrieren vorzugehen. Sie können Beschwerden einreichen, sich von Verbänden vertreten lassen oder Schlichtungsverfahren nutzen – und so aktiv dazu beitragen, ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verbessern.
Die MLBF überwacht aktiv entlang ihrer Marktüberwachungsstrategien. Sie fokussiert sich dort, wo der Handlungsbedarf am größten ist. Eingaben von Verbraucherinnen und Verbrauchern sind dabei ebenso entscheidende Indikatoren wie die Risikobewertung, der technologische Wandel und neu auftretende Trends, die proaktiv in die Überwachungsschwerpunkte integriert werden. Die Marktüberwachungsstrategien für die kommenden vier Jahre liegen vor und bilden eine belastbare Grundlage für das konkrete Handeln in der nächsten Phase. Sie werden zeitnah mit dem neuen Internetauftritt der Behörde allen Interessierten zugänglich gemacht.
Auch die Konsequenzen für Wirtschaftsakteure sind im BFSG festgeschrieben. Das Gesetz enthält hier einen Maßnahmenkatalog. Erfüllt ein Wirtschaftsakteur Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht, kann die MLBF – je nach Sachlage – anhören, Korrekturen anordnen und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit den Marktzugang einschränken oder Bußgelder verhängen.
Das BFSG sieht ferner auch Ausnahmen vor, etwa für Kleinstunternehmen, bei grundlegenden Veränderungen des Produktes oder unverhältnismäßigen Belastungen. Zudem sind Übergangsbestimmungen für Produkte und Dienstleistungen geregelt. Diese ermöglichen den Marktakteuren einen gewissen Handlungsspielraum.
Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal für Unternehmen
Für Unternehmen bedeutet das BFSG zunächst eine Pflicht zur Umsetzung. In ihren Kontakten mit Wirtschaftsakteuren erlebt die MLBF eine hohe Bereitschaft, Barrierefreiheit konsequent umzusetzen. Die Unternehmen sind motiviert, sich den Anforderungen zu stellen, und bemühen sich aktiv um die Umsetzung barrierefreier Lösungen.
Sie haben erkannt: Wer Barrierefreiheit konsequent berücksichtigt, erschließt zusätzliche Zielgruppen, verbessert die Nutzbarkeit seiner Angebote und kann seine Marktposition stärken.
Unternehmen, die Barrierefreiheit frühzeitig in ihre digitalen Prozesse integrieren, reduzieren langfristig Aufwand und sichern sich Wettbewerbsvorteile. Entscheidend ist, Barrierefreiheit von Beginn an mitzudenken und als festen Bestandteil von Qualität zu verankern – nicht als nachträgliche Ergänzung oder optionale Zusatzaufgabe.