WCAG 2.1 – ein Ausblick

WCAG 2.1 – ein neuer Sheriff in der Stadt?

Sie haben vermutlich schon viel über die Web Content Accessibility Guidelines gelesen. Die aktuell gültige Fassung in der Version 2.0 wurde bereits im Jahr 2008 veröffentlicht und ist somit auch schon wieder in die Jahre gekommen. Auf technischer Ebene ist seitdem viel passiert. Und da die offiziellen Richtlinien große Auswirkung auf die Verbesserung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung haben, wurde in der Zwischenzeit an den WCAG 2.1 gearbeitet. Die WCAG sind ein lebendiger Standard, der sich ständig weiter entwickelt. Deshalb gelten die WCAG 2.1 auch nur als Vorstufe für die WCAG 3.0.

Was ist neu an den WCAG 2.1?

Am 30. Januar 2018 wurde die WCAG 2.1 W3C Candidate Recommendation veröffentlicht. Diese sollen im Juni 2018 zu einem neuen Webstandard des W3C erklärt werden. Damit aber nicht plötzlich alle WCAG 2.0 konformen Seiten gegen WCAG 2.1 Richtlinien verstoßen, werden die WCAG 2.1 die WCAG 2.0 lediglich ergänzen (https://www.w3.org/TR/WCAG21/). Die WCAG 2.1 sind abwärts kompatibel angelegt, sodass Webseiten und Webanwendungen, welche die Anforderungen der Version 2.0 der WCAG erfüllen, dies auch weiterhin tun – wenn sie es denn tun, denn in Deutschland gilt die BITV. Aber dazu später mehr.

Neuerung für sehbehinderte, lernbehinderte und mobile Nutzer

Der grundsätzliche Aufbau der WCAG mit ihren Prinzipien, Richtlinien, Erfolgskriterien und Konformitätsbedingungen wird bestehen bleiben. Allerdings kommen Richtlinien und Erfolgskriterien hinzu. Diese adressieren vor allem Aspekte für sehbehinderte, lernbehinderte und mobile Nutzer mit Behinderung, die in den WCAG 2.0 bisher noch nicht ausreichend berücksichtigt waren. Zu nennen wären da insbesondere eine Minimum-Button-Größe sowie das Thema Kontrastverhältnis, welches bisher hauptsächlich für Text galt. Wobei der BIK-Test bereits heute schon Kontrast für funktionale Elemente mit berücksichtigt. Ein anderer Aspekt ist das Thema benutzerdefinierte Einstellungen, wie Änderung der Farben oder linearisierte Darstellung (Reflow). Spannend wird es, wenn es um Themen wie Sprachsteuerung oder Geräte spezifische Verhaltensweisen, wie Orientierung (Porträtmodus versus Landschaftsmodus auf mobilen Endgeräten) oder Funktionalitäten, die durch Geräte- oder Benutzerbewegung ausgeführt werden können, geht. Eine Liste der neuen Erfolgskriterien finden Sie hier.

Neuerung als Ergänzung

Die WCAG 2.1 erweitern die WCAG 2.0 um neue Erfolgskriterien und ergänzende Beschreibungen für deren Umsetzung sowie um Richtlinien zur Organisation der Ergänzungen und einige Ergänzungen zum Conformance-Bereich. Die Accessibility Guidelines Working Group empfiehlt, dass Websites die WCAG 2.1 als neues Konformitätsziel übernehmen. Formell gilt allerdings weiterhin die Verpflichtung auf die WCAG 2.0. Wie die Anforderungen der WCAG 2.1 in der Realität Umsetzung finden werden, wird sich zeigen. Letztendlich kann das nur stattfinden, wenn die Anforderung von offiziellen Stellen (beispielsweise in Ausschreibungen) konkret eingefordert werden.

Nummerierung in WCAG 2.1

Die bekannte Durchnummerierung der einzelnen Prüfschritte der WCAG (und damit auch der BITV) bleibt erhalten. Um Verwirrung zu vermeiden, wurden neue Erfolgskriterien in den WCAG 2.1 ans Ende der bestehenden Erfolgskriterien gestellt. Auch das dient der Rückwärtskompatibilität. Da dadurch aber zukünftig Richtlinien nicht mehr nach Konformitäts-Level gruppiert sind, lohnt sich ein Blick auf die WCAG 2.1 Kurzanleitung, die mit verschiedenen Filter- und Sortierfunktionen einen guten Einstieg bietet.

WCAG 2.1 Konformität – schwerer zu erlagen?

Falls Sie sich fragen, ob Ihre Webseite oder Webanwendung jetzt auch WCAG 2.1 konform ist, müsste das Augenmerk zunächst auf die Fragestellung gelegt werden, ob Sie überhaupt WCAG konform sind. Denn in Deutschland wird ja bislang der Grad der Barrierefreiheit anhand der BITV definiert. Und wer sich in der Vergangenheit die Mühe gemacht hat, diese BITV-Konformität bestätigen zu lassen, kam bisher am BIK-Test nicht vorbei. Der BIK-Test hat zur Bewertung eine eigene Systematik verfolgt, die de facto eine Abschwächung der WCAG-Richtlinien zur Folge hatte. Die Rede ist von der Liste 90plus. Vor dem Hintergrund der EU-Richtlinien zur Barrierefreiheit im Web, die sich an den WCAG orientiert, ist auch der BIK-Test „renoviert“ worden. Mehr Informationen zum neuen BITV-/WCAG-Test finden Sie beim BIK-Test.

„Da die WCAG hinsichtlich Konformität das Konzept erfüllt/nicht erfüllt verfolgen, wird sich dies auch im WCAG-Test widerspiegeln – genauer gesagt in der Auswertung des Tests.“

Die Konformitätsrichtlinien für die WCAG 2.1 sind im Prinzip nicht anders gelagert, als für die WCAG 2.0. Die WCAG kennen aber in Bezug auf die Erfolgskriterien nur „erfüllt“ oder „nicht erfüllt“ – und zwar für jede getestete Seite. Eine getestete Seite (Seite nicht Site) ist also nur dann konform, wenn alle Erfolgskriterien hundertprozentig erfüllt sind. Auf dieser Basis geben die WCAG auch vor, wie eine Konformitätserklärung auszusehen hat. Neben dem Prüf-Datum und dem erreichten Konformitäts-Levels müssen auch die geprüften Einzelseiten genannt werden. Nur auf diese bezieht sich dann die Konformitätserklärung.

Vor diesem Hintergrund wird WCAG 2.1 Konformität in Deutschland teilweise schwer zu erlangen sein. Nicht, weil die neuen Anforderungen so kompliziert wären, sondern weil die WCAG-Konformitätsrichtlinien in Deutschland bisher wenig beachtet wurden.

Autoreninfos: Jörg Morsbach