Kommunale Teilhabe umsetzen

Am Beispiel einer Kommune soll in diesem Artikel der Ablauf von Inklusion und Teilhabe aufgezeigt werden. Vorausgegangen und Antrieb dafür war die Umsetzung der 2008 von Deutschland unterzeichnete UN Behindertenrechtskonvention, für die 2009 der Begriff der Inklusion und gleichberechtigten Teilhabe für Menschen mit Behinderung in allen wichtigen Lebensbereichen geschaffen werden soll.  Die ersten Kommunen, Gemeinden und Länder begannen daraufhin Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion zu definieren und in einem Aktionsplan festzuhalten. Für Bonn trat der sogenannte Behindertenpolitische Teilhabeplan Bonn Inklusiv im September 2011 in Kraft.

Der Umsetzungsprozess des kommunalen Aktionsplan

Für ein konkretes Vorgehen wurde beispielsweise für die Stadt Bonn eine Lenkungsgruppe aus Personen der Kommunalpolitik, Verwaltung und Selbsthilfeorganisationen geschaffen, die die wesentlichsten Kernthemen für den Aktionsplan definierten.

Daraus bildeten sich anschließend einzelne Arbeitsgruppen zu unterschiedlichen Lebensbereichen, u.a. zu Familie, Gesundheit, Arbeit, Barrierefreiheit im öffentlichen Raum.  Hinzu kamen weitere Personenkreise mit Behinderung, für Migration und der LBGT Bewegung.

Teilhabe durch Handlungsempfehlungen umsetzen

Jeder der Arbeitskreise entwickelt themenspezifische Handlungsempfehlungen, prüft diese vorab nach ihrem Verständnis hin und gibt diese Vorschläge an die Lenkungsgruppe zurück.

 Dabei wird in drei Stufen der Umsetzung unterschieden: kurzfristig, mittelfristig oder langfristig zu erfüllen. Die Umsetzung der favorisierten Handlungsempfehlungen entscheidet wieder die Lenkungsgruppe. Für die praktische Umsetzung werden beispielsweise für den Lebensbereich Barrierefreiheit auf DIN und EN Normen zurückgegriffen wie die DIN Norm für Software Ergonomie 9241 für die Einrichtung eines Arbeitsplatzes und DIN EN 17210 – und auf nationaler Ebene die DIN 18040 für den Bereich barrierefreies Bauen.

Aus dem gesamten Ablauf ergibt sich dann auf nächster Stufe ein Ergebnispapier, das halbjährlich den Sachstand der insgesamt 111 Handlungsempfehlungen für die Kommune abbildet. Dieses Papier fließt wieder in die Lenkungsgruppe, bzw. den Projektbeirat ein. Während des gesamten Prozesses besteht seitens der Geschäftsstelle des Behindertenpolitischen Teilhabeplans ein regelmäßiger Austausch mit den Verantwortlichen der jeweiligen Arbeitsgruppen. Der Projektbeirat berät sich über die erstellten Handlungsempfehlungen und gibt sein Votum dazu ab, bevor das gesamte Papier durch die Politik verabschiedet wird (Rat der Stadt ). Danach kann dies einem Expertenteam aus Fachabteilungen und externen Dienstleistern für die Umsetzung zugeführt werden.

Quellen:
Behindertenpolitische Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn „Bonn Inklusiv“