Software, Websites, APPs und PDFs – die Liste der digitalen Anwendungen ist lang und für öffentliche Stellen, Unternehmen und Nutzer nicht mehr wegzudenken.
Die Europäische Union drängt seit Jahren auf eine bessere Zugänglichkeit dieser digitalen Angebote. Ausgehend von der digitalen Agenda veröffentlicht die EU seit 2010 nach und nach Richtlinien, die eine Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit regeln. Die Regelungen betreffen alle Bereiche des öffentlichen Lebens, von Regierung, Justiz, Gesundheit und Kommerz.
Im Geschäftsbereich Certified Quality beschäftigen sich in der Projekteinheit User Centered Test derzeit 27 Experten mit der digitalen Zugänglichkeit von Anwendungen. Dabei werden Barrierefreiheit und Software-Ergonomie von digitalen Produkten und Dienstleistungen betrachtet.
Über die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 in Deutschland berichtete die T-Systems am 10.05.2019 in einem öffentlichen Webinar. Sie haben das Webinar verpasst? Heute, zum Global Accessibility Awareness Day werden sowohl die Aufzeichnung als auch die Präsentationsfolien veröffentlicht.
Folgende Fragen beschäftigen öffentliche Stellen und Unternehmen:
- Sind meine digitalen Angebote barrierefrei und entsprechen dem Arbeitsschutzgesetz?
- Was wenn nicht? Muss ich wirklich etwas unternehmen?
- Wenn ich etwas unternehmen muss: Welche Kosten kommen auf mich zu und wie setze ich das ganze um?
- Sind meine Entwickler in der Lage, die Richtlinien zur Barrierefreiheit und die Kriterien der Benutzerfreundlichkeit umzusetzen?
Im Webinar beantworten wir Ihre Fragen und setzen den Fokus auf:
EU-Richtlinie 2016/2102
- Was beinhaltet diese Richtlinie und welche Änderungen bringt die Umsetzung in deutsches Recht für öffentliche Stellen?
- Was passiert, wenn digitale Angebote zukünftig nicht benutzerfreundlich und barrierefrei sind?
- Wie können öffentliche Stellen sicherstellen, dass die digitalen Angebote zukünftig barrierefrei, benutzerfreundlich und somit richtlinienkonform sind?
Vorstellung eines konkreten Prüfverfahrens
- Expertenevaluation zur Barrierefreiheit Ihrer digitalen Angebote
- Erfüllung aller Anforderungen an die Überwachungsdokumentation
- Problemdokumentation mit Ursachenanalyse, Auswirkungsbeschreibung sowie konkreten Lösungsempfehlungen, inklusive Maßnahmenplan und Management Summary
- Betrachtung von fünf Benutzergruppen: blinde Nutzer, seh-, motorisch und kognitiv beeinträchtigte Nutzer sowie gehörlose oder hörgeschädigte Nutzer.
Das Webinar wurde aufgenommen und kann hier aufgerufen werden. Ebenso können die Präsentationsfolien zum Webinar als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Accessibility and Usability Expert, T-Systems MMS GmbH
Leiterin des AK Barrierefreiheit der German UPA
Anne-Marie Nebe studierte Grafik-Design am Bauhaus Dessau. Als Freiberufler und Honorardozent arbeitete sie vor allem in den Themenbereichen Designkonzeption, Typografie und Cross-Media-Entwicklung. Als Accessibility and Usability Expert der T-Systems MMS und als Leiterin des Arbeitskreises Barrierefreiheit der German UPA zeichnet sie sich verantwortlich für Inklusion durch barrierefreie IT.