Besonders leicht verständliche Sprache

BayBGG Art.13 Verständlichkeit

„Sag es doch einfach“ ist leichter gesagt als getan. Zur besonders leicht verständlichen Sprache, wie sie im Behindertengleichstellungsgesetz Bayern (BayBGG) gefordert wird, gehört neben dem einfachen Satzbau auch die Wahl geeigneter Wörter. Schaut man sich das Regelwerk „Netzwerk Leichte Sprache“ an, gibt es ein komplettes Kapitel mit der Überschrift „Wörter“. Wenn wir also über den Themenbereich der Wortwahl in Beziehung… Ganzer Beitrag: Besonders leicht verständliche Sprache